Männer und Frauen können gleichermaßen vom "Stalking" betroffen sein.Wir zeigen Ihnen in unserer Bildershow, wie Sie sich gegen ungewollte Verfolger zur Wehr setzen können:
Häufig ist eine Persönlichkeitsstörung Ursache für Stalking. Diese zeichnet sich aus durch ein geringes Selbstwertgefühl, soziale Probleme und meist durch eine besitzergreifende Natur.
Stalking ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird der Tatbestand des Nachstellens in §238 geregelt. Darin steht, dass unbefugtes Nachstellen, welches die Lebensweise einer Person schwerwiegend beeinträchtigt, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.
Kontaktverbot erteilenSagen Sie der stalkenden Person klipp und klar, dass sie aufhören soll und Sie keinen weiteren Kontakt wünschen. Tun Sie dies am besten vor Zeugen und kappen Sie auch alle Verbindungen in den sozialen Medien. Gehen Sie auf keine Annäherungsversuche mehr ein! Drohen Sie mit der Polizei.
Informieren Sie Familie und FreundeAuch wenn Ihnen die Situation unangenehm sein sollte, dürfen Sie es auf keinen Fall geheim halten, dass Sie gestalkt werden. Informieren Sie umgehend ihr direktes Umfeld. Falls der Täter ebenfalls aus ihrem Bekanntenkreis stammt, kann so sozialer Druck auf ihn aufgebaut werden. Außerdem können Freund und Familie schneller in unangenehmen oder gefährlichen Situationen reagieren.
Kontaktversuche dokumentierenHalten Sie jegliche Stalking-Aktivität fest. Egal, ob schriftlich, als Audio-Datei, Foto, oder Video. Am besten notieren Sie immer Datum und Uhrzeit dazu. Auch wenn es Sie in den Fingern juckt - Löschen Sie keine Nachrichten und werfen Sie keine Briefe weg! So sammeln Sie Beweise dafür, dass Ihnen jemand nachstellt.
Besorgen Sie sich einen AnwaltWenn sich das Stalking nicht stoppen lässt, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Gemeinsam können Sie eine einstweilige Unterlassungsverfügung bei Gericht beantragen. So erreichen Sie, dass sich der Stalker ihnen nicht mehr nähern darf. Sollte die Person es dennoch tun, können Sie das Verhalten anzeigen.
Erstatten Sie AnzeigeSollte sich die stalkende Person Ihnen in irgendeiner Form in bedrohlicher Art nähern, dürfen Sie nicht zögern. Sie müssen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, bevor Schlimmeres passiert. Hier helfen die von Ihnen gesammelten Beweise für die Stalking-Aktivitäten.