Was ist der Einbürgerungstest?

Die deutsche Staatsangehörigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Zum Beispiel das Wahlrecht, das unwiderrufliche Aufenthaltsrecht, Reisefreiheit in großen Teilen Europas oder den Zugang zum Beamtenstatus. Seit 2008 muss jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, einen Einbürgerungstest bestehen. So soll sichergestellt werden, dass potenzielle deutsche Staatsbürger sich mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Lebensverhältnissen in Deutschland auskennen.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest muss vor Ort an einer gültigen Prüfstelle abgelegt werden. Gültige Prüfstellen können bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Der gesamte Fragenkatalog enthält 300 bundesweite und 160 bundeslandspezifische Fragen. Beim Test werden 33 Fragen gestellt. 30 Fragen zu Deutschland allgemein und drei Fragen zum Bundesland, in dem man seinen Erstwohnsitz angemeldet hat. Die Fragen sind im Single-Choice-Format gehalten. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils nur eine richtig ist. Von den 33 Fragen müssen mindestens 17 richtig beantwortet werden, um zu bestehen. Die Themenblöcke nennen sich „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Für die Beantwortung der Fragen hat man 60 Minuten Zeit. Der Test muss nur einmal bestanden werden und bleibt danach dauerhaft gültig.
Was für Fragen werden gestellt?
Die Fragen des Einbürgerungstests decken ein weites Spektrum ab. Neben Geschichte und Geografie wird auch das Wissen in Bereichen wie Politik und Recht abgefragt. Einige Fragen lassen sich relativ leicht durch das Ausschlussverfahren lösen. Zum Beispiel:
Was steht nicht im Grundgesetz?
- Die Würde des Menschen ist unantastbar.
- Alle sollen gleich viel Geld haben. (richtig)
- Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
- Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Bei anderen Fragen muss man eventuell etwas länger überlegen:
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
- dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
- kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren. (richtig)
- muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin zuvor sein/ihr Einverständnis geben.
- dürfen die Wähler diesen Abgeordneten noch einmal wählen.
Eine bundeslandspezifische Frage könnte lauten:
Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg nicht?
- Justizsenator/Justizsenatorin
- Senator/Senatorin für Außenbeziehungen (richtig)
- Finanzsenator/Finanzsenatorin
- Innensenator/Innensenatorin
Wie kann man sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet auf seiner Webseite den gesamten Fragenkatalog zum Download an. Zusätzlich kann man mit einem interaktiven Fragenkatalog sämtliche Fragen üben und erfährt sofort, ob man die richtige Antwort gegeben hat. Auch ein interaktiver Musterfragebogen, der einen Einbürgerungstest simuliert, wird angeboten. Eine andere Möglichkeit wäre sich zu erkundigen, ob die örtliche Volkshochschule einen Vorbereitungskurs anbietet.
Was passiert, wenn man nicht besteht?
Wird der Einbürgerungstest nicht bestanden, kann er beliebig oft wiederholt werden. Jedoch gehen hierbei Zeit und Geld verloren, da jeder Testversuch 25 Euro kostet. Hinzu kommen Wartezeiten, Anreise und Vorbereitungszeit. Mit ein bisschen Übung sollte der Test allerdings zu schaffen sein. Schließlich liegt laut Angaben des Bundes die Erfolgsquote seit Jahren deutschlandweit zwischen 98,2 und 98,8 Prozent.
Würden Sie den Einbürgerungstest bestehen?
Falls Sie sich jetzt fragen, ob Sie genug über die Bundesrepublik wissen, um den Einbürgerungstest zu bestehen, können Sie dies mit unserem kostenlosen Einbürgerungstest direkt herausfinden. Einfach Bundesland auswählen und loslegen.