Diese Corona-Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Die Corona-Regeln für Ihr Bundesland im Überblick:
Die meisten Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie liegen im Entscheidungsbereich der Bundesländer, aus diesem Grund gibt es teilweise deutliche Unterschiede. Während beispielsweise Thüringen einen moderaten Kurs fährt, sind andere Länder vorsichtiger und lockern die Einschränkungen nur zögerlich. Auch in der Detail-Tiefe der Gesetzes-Regelungen gibt es deutliche Unterschiede. So behandeln beispielsweise einige Länder alle gastronomischen Einrichtungen gleich, während anderswo Unterschiede gemacht werden zwischen Bars (mit Theke) und Restaurants (mit Sitzplätzen).
Wir haben in unserer Übersicht die aktuellen Regelungen für jedes Bundesland zusammengefasst!
(Stand: 14. Juli, alle Angaben ohne Gewähr)
Baden-Württemberg
- Gastronomie
- Restaurants, Kneipen und Bars dürfen öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Wellness- und Spa-Bereiche dürfen genutzt werden - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und Freibäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- in der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen
- sollten alle Personen miteinander verwandt sein, gibt es keine Beschränkungen - Veranstaltungen
- kleinere Sportevents mit bis zu 100 Teilnehmern sind möglich
- sollte es zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm geben, sind sogar 250 Menschen erlaubt (ab dem 1. August: 500 Menschen erlaubt, ab dem 1. September: Messen mit mehr als 500 Personen können öffnen) - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Versammlungen sind erlaubt, wenn Auflagen zu Sicherheitsabständen und Teilnehmerzahlen eingehalten werden - Schulen und Kitas
- zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht für alle Kinder
- Kitas sollen wieder vollständig öffnen - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Bayern
- Gastronomie
- Restaurants dürfen öffnen
- keine Öffnung von Bars oder Kneipen geplant - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen
- Wellness-Bereiche dürfen genutzt werden - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und Freibäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- in der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen
- in privaten Räumen sowie Gärten: keine Beschränkung, Mindestabstand von 1,5 Metern sollte jedoch eingehalten werden - Veranstaltungen
- Feiern, darunter auch Hochzeitsfeiern, Schulabschlussfeiern sowie Vereinssitzungen dürfen mit maximal 100 Personen im Innenraum und 200 Personen im Freien stattfinden
- Räume von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen für private und kulturelle Veranstaltungen vermietet werden - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios und Indoor-Sportanlagen dürfen wieder öffnen
- kontaktfreier Individualsport ist gestattet - Demonstrationen
- es wird jeweils im konkreten Einzelfall entschieden
- Mindestabstände müssen vor Ort eingehalten werden können - Schulen und Kitas
- Präsenzunterricht an den Schulen
- Kindergärten und Krippen öffnen für alle Kinder die Türen - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Berlin
- Gastronomie
- Restaurants sind wieder geöffnet
- Kneipen und Bars sind wieder geöffnet, Gäste müssen an Tischen sitzen
- keine Begrenzung der Öffnungszeiten - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freibäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- die Kontaktbeschränkungen wurden aufgehoben
- trotzdem müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden - Veranstaltungen im Innenbereich
- 300 Teilnehmer im Innenbereich erlaubt
- bis zum 1. Oktober soll die Teilnehmerzahl schrittweise auf 1.000 Menschen erhöht werden
- bei Veranstaltungen im Freien: 1.000 Personen erlaubt, ab dem 1. September: 5.000 erlaubt - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen mit Auflagen wieder öffnen
- maximal zwölf Leute gleichzeitig dürfen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- keine Begrenzung der Teilnehmerzahl - Schulen und Kitas
- Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas
- derzeit nur teilweise Präsenz-Unterricht an den Schulen, nach den Ferien (7. August) wieder Normalbetrieb - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Brandenburg
- Gastronomie
- Restaurants dürfen öffnen
- Kneipen und Bars noch geschlossen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und Freibäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- keine Kontaktbeschränkungen mehr, dennoch müssen Abstands- und Hygieneregeln weiterhin eingehalten werden - Öffentliche und private Veranstaltungen
- maximal 1.000 Teilnehmer erlaubt
- Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios und Sporthallen dürfen öffnen, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden - Demonstrationen
- Demonstrationen im Freien dürfen ohne Teilnehmerbeschränkungen stattfinden
- Mindestabstand muss eingehalten werden - Schulen und Kitas
- Kitas kehren zum Regelbetrieb zurück
- nach den Sommerferien (10. August) wieder Normalbetrieb
- sowohl an Schulen als auch an Kitas: Mindestabstand fällt dann weg, nur zwischen Lehrern muss dieser noch beachtet werden, Hygieneregeln müssen eingehalten werden - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Bremen
- Gastronomie
- Restaurants und Kneipen geöffnet, nur Sitzplätze und Bedienung
- Bars noch geschlossen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder
- alle Freibäder mit entsprechendem Hygiene-Konzept dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- Angehörige von bis zu zwei Haushalten dürfen in unbestimmter Zahl im öffentlichen Raum zusammenkommen
- aus verschiedenen Haushalten dürfen sich maximal zehn Leute treffen - Veranstaltungen
- bei sowohl privaten als auch öffentlichen Veranstaltungen sind bis zu 250 Personen im geschlossenen Raum erlaubt, unter freiem Himmel sind maximal 400 Menschen erlaubt
- bei beiden Regelungen entfällt die Haushaltsbegrenzung
- es kann jedoch sein, dass eine Sondernutzung beantragt werden muss, hier sollte man sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren
- Schutz- und Hygienekonzept sowie Namensliste müssen erstellt werden und vorliegen - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios und Sporthallen dürfen mit Auflagen wieder öffnen - Demonstrationen
- Demos und Versammlungen müssen angezeigt werden
- zum Infektionsschutz können sie behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden - Schulen und Kitas
- schrittweise Rückkehr an die Schulen für alle Schüler
- Kitas und Grundschulen sind im eingeschränkten Regelbetrieb - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Hamburg
- Gastronomie
- Restaurants sind geöffnet
- Öffnung von Bars wird geprüft - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder
- Freibäder dürfen unter Auflagen öffnen - Kontaktbestimmungen
- in der Öffentlichkeit dürfen sich zehn Personen treffen
- die Haushaltsbeschränkung gilt hier nicht mehr
- private Feiern dürfen von maximal 25 Personen besucht werden
- auch hier gilt keine Haushaltsbegrenzung mehr - Veranstaltungen
- im Freien sind bis zu 1.000 Teilnehmer, in geschlossenen Räumen sind bis zu 650 Teilnehmer erlaubt - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios, Sporthallen und andere Einrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen - Demonstrationen
- für größere Versammlungen gibt es keine Begrenzung der Teilnehmer mehr
- Hygiene- und Abstandregeln werden im Einzelfall geprüft - Schulen und Kitas
- nach den Schulferien könnte der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden
- Kinder dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb die Kitas besuchen - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Hessen
- Gastronomie
- Restaurants, Kneipen und Bars geöffnet, Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freibäder sind geöffnet
- Freizeitparks dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- Angehörige von bis zu zwei Haushalten oder Gruppen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten dürfen zusammenkommen - Veranstaltungen
- keine Genehmigungs-Pflicht für Veranstaltungen bis 250 Personen, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter Auflage eines Hygiene- und Abstandskonzepts sind erlaubt - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Demos sind unter Auflagen erlaubt - Schulen und Kitas
- Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb
- Schulen starten schrittweise den Unterricht
- nach den Schulferien (Mitte August) startet der normale Präsenzunterricht mit Schulpflicht - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Mecklenburg-Vorpommern
- Gastronomie
- Restaurants, Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen
- Tagesbusreisen sind erlaubt, jedoch Tagesausflüge mit Auto oder Bahn nach Mecklenburg-Vorpommern weiterhin untersagt - Freibäder und Freizeitparks
- Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen - Kontaktbestimmungen
- Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum sind aufgehoben
- die Abstandsregeln und die Maskenpflicht müssen eingehalten werden - Veranstaltungen
- maximal 50 Personen erlaubt
- bei Hochzeiten, Jugendweihen, Trauungen, Beisetzungen und religiösen Festen: maximal 75 Teilnehmer
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 200 Menschen anwesend sein, unterm freien Himmel sind 500 erlaubt
- in geschlossenen Räumen können in Ausnahmen bis zu 400 Menschen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal 1.000 - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen in geschlossenen Räumen trainieren - Demonstrationen
- Demos im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt
- nach besonderer Regelung auch bis zu 1.000 - Schulen und Kitas
- schrittweise Öffnung der Schulen
- nach den Sommerferien wieder täglicher Regelunterricht
- Kitas wieder für alle geöffnet - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Niedersachsen
- Gastronomie
- Restaurants, Kneipen und Bars dürfen öffnen
- Shisha-Bars müssen geschlossen bleiben - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind geöffnet - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks, Hallenbäder und Freibäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen (keine maximale Teilnehmerzahl)
- mehr als zwei Haushalte: Maximal zehn Menschen dürfen zusammenkommen - Veranstaltungen
- Messen sind für Publikumsverkehr geschlossen
- private Feiern (in z.B. Restaurants) dürfen mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten stattfinden
- Veranstaltungen im Kulturbereich weisen eine Obergrenze von 500 Teilnehmern auf - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Hallensport ist erlaubt - Demonstrationen
- Demonstrationen im Freien dürfen ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden - Schulen und Kitas
- Kitas sind im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder geöffnet
- an den Schulen wieder Unterricht für alle Kinder - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Nordrhein-Westfalen
- Gastronomie
- Restaurants dürfen öffnen
- Bars dürfen nur nach Einzelfall-Entscheidung öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und Freibäder dürfen öffnen, Mindestabstand muss auch im Wasser eingehalten werden - Kontaktbestimmungen
- Gruppen bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen
- Gruppen aus zwei Haushalten dürfen sich ohne Obergrenze der Teilnehmerzahl treffen - Veranstaltungen
- Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und Geburtstage: 150 Teilnehmer bei Einhaltung der Hygieneregeln und Führung der Kontaktliste (ab 15. Juli)
- Messen: nur unter Auflagen
- Events im Kultur- und Bildungsbereich: maximal 300 Teilnehmer (ab 15. Juli) - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen nur eingeschränkt in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Demonstrationen sind erlaubt, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Höchstzahl an Teilnehmern nicht überschritten wird - Schulen und Kitas
- Kitas sind eingeschränkt wieder geöffnet
- die Schulen sind für alle Jahrgänge geöffnet - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Rheinland-Pfalz
- Gastronomie
- Gaststätten und Bars dürfen öffnen
- späteste Schließzeit 24:00 Uhr (vorher 22:30 Uhr) - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks, Freibäder und sonstige Schwimmbäder dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen - unabhängig von der Anzahl der Haushalte
- bei nur zwei Haushalten ist die Zahl der Personen unbegrenzt - Veranstaltungen und Feste
- Familienfeste und Hochzeiten: maximal 75 Teilnehmer
- Veranstaltungen und Messen im geschlossenen Raum können von maximal 150 Personen beigewohnt werden
- unter freiem Himmel dürfen maximal 350 Personen teilnehmen, wenn Abstand gewährleistet werden kann und Kontaktdaten erfasst werden - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen in Hallen unter Auflagen trainieren - Demonstrationen
- Demonstrationen im Freien sind erlaubt (unter Auflagen) - Schulen und Kitas
- Kitas für alle geöffnet, aber mit Einschränkungen
- ab 1. August wieder Regelbetrieb
- Unterricht wird wieder aufgenommen, alle Schüler sollen zumindest zeitweise zur Schule gehen
- nach den Sommerferien: normaler Präsenzunterricht - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Saarland
- Gastronomie
- Restaurants, Kneipen und Bars dürfen öffnen
- Personal muss Mundschutz tragen, Schließzeit 23:00 Uhr - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freibäder und Schwimmbäder dürfen unter Auflagen öffnen
- Freizeitparks dürfen öffnen - Kontaktbestimmungen
- Bis zu zehn Menschen dürfen zusammenkommen (auch in Gaststätten) - Veranstaltungen
- unter freiem Himmel sind maximal 500 Teilnehmer erlaubt, in geschlossenen Räumen sind 250 Personen zugelassen (ab 24. August: 1.000 Teilnehmer im Freien, 500 im geschlossenen Raum) - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Versammlungen sind erlaubt, wenn Auflagen zu Sicherheitsabständen und Hygiene eingehalten werden - Schulen und Kitas
- zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht für alle Kinder
- nach den Sommerferien: Präsenzunterricht mit Schulpflicht
- Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Sachsen
- Gastronomie
- Restaurants und Bars dürfen öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks, Freibäder und Hallenbäder dürfen öffnen, wenn ein Hygienekonzept genehmigt wurde - Kontaktbestimmungen
- Angehörige von bis zu zwei Haushalten oder Gruppen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten dürfen zusammenkommen - Veranstaltungen
- Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 100 Personen erlaubt
- ab 18. Juli: Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit maximal 50 Personen erlaubt
- Tagungen, Messen und Kongresse: maximal 1.000 Teilnehmer erlaubt, wenn Hygienekonzepte vorhanden sind
- Konzerte können in Jazzclubs oder anderen Lokalitäten stattfinden
- Publikum beim Breiten- und Freizeitsport ab 18. Juli erlaubt - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Keine Begrenzung der Teilnehmerzahlen mehr - Schulen und Kitas
- zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen
- Grundschulen: eingeschränkter Regelbetrieb bis zu den Sommerferien
- Kitas im Regelbetrieb mit erhöhten Hygieneauflagen für alle geöffnet - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Sachsen-Anhalt
- Gastronomie
- alle Restaurants und Bars dürfen öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und und Freibäder dürfen öffnen
- Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden - Kontaktbestimmungen
- ein Kontaktverbot gibt es nicht mehr, die Landesregierung empfiehlt jedoch, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen - Feiern und Veranstaltungen
- private Feiern sind mit maximal 50 Personen erlaubt
- zu Hochzeiten, Trauerfeiern, Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel maximal 1.000 Personen erlaubt und im geschlossenen Raum maximal 250 Personen - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Hallensport ist erlaubt
- Wettkämpfe, Sport mit Zuschauern oder Kontaktsportarten wie Ringen sind verboten - Demonstrationen
- Versammlungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl erlaubt, wenn die Behörden sie genehmigen - Schulen und Kitas
- Rückkehr zum regulären Betrieb
- alle Grundschüler und Kitakinder sollen wieder täglich erscheinen
- an weiterführenden Schulen wird zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen gewechselt - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
Schleswig-Holstein
- Gastronomie
- Restaurants und Bars dürfen öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freizeitparks und und Freibäder dürfen öffnen
- Hallenbäder dürfen mit Hygienekonzept wieder öffnen - Kontaktbestimmungen
- im privaten Raum dürfen sich bis zu 50 Personen treffen - Veranstaltungen
- unter freiem Himmel: 250 Teilnehmer
- im geschlossenen Raum: 100 Teilnehmer - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Versammlungen sind unter Einhaltung des Mindestabstands mit maximal 250 Personen erlaubt
- Ausnahmen sind möglich - Schulen und Kitas
- Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren
- nach den Ferien (10. August) wieder Normalbetrieb - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht
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Thüringen
- Gastronomie
- Restaurants und Bars dürfen öffnen - Tourismus
- Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen - Freibäder und Freizeitparks
- Freibäder dürfen öffnen
- Freizeitparks dürfen öffnen, nicht aber Jahrmärkte und Ähnliches
- Hallenbäder dürfen seit dem 13. Juni öffnen, wenn ein Schutzkonzept genehmigt wurde - Kontaktbestimmungen
- es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr
- neue Grundverordnung empfiehlt aber weiterhin, maximal zehn Personen oder zwei Haushalte zusammenkommen zu lassen - Veranstaltungen
- private Feiern mit mehr als 30 Personen müssen zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden
- Sportveranstaltungen im Freien sind mit maximal 200 Zuschauern erlaubt, sofern ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vorliegt (ab 16. Juli)
- gewerbliche Ausstellungen wie Messen sind erlaubt, wenn ein Infektionsschutzkonzept bestätigt wurde und vorliegt - Fitnessstudios und Sporthallen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Sportvereine dürfen in Hallen trainieren - Demonstrationen
- Demonstrationen ohne Beschränkung möglich - Schulen und Kitas
- in Kitas eingeschränkter Regelbetrieb
- seit 15. Juni täglicher Besuch von Kitas und Grundschulen
- Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen in weiterführenden Schulen - Maskenpflicht
- Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht