Lockdown: Diese Einschränkungen sollen heute beschlossen werden

Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte für den November zahlreiche Einschränkungen verhängen, um die explodierenden Corona-Infektionen unter Kontrolle zu bringen.
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, soll dazu bei der heutigen Live-Schalte zwischen dem Bundeskanzleramt und den Regierungschefs der Länder ein sogenannter "Freizeit-Lockdown" beschlossen werden. Ziel sei es, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien, berichtet die dpa.
Zentrale Inhalte der Beschlussvorlage sind bereits durchgesickert. Diese sieht laut "Spiegel.de" unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Kontaktbeschränkungen: Es sollen nur noch zwei Haushalte zusammenkommen dürfen, egal ob öffentlich oder privat
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs und ähnliche Gastronomie-Betriebe sollen geschlossen werden. Ausnahme ist die Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zuhause.
- Tourismus: Übernachtungen aus touristischen Zwecken werden verboten, zudem sollen private Reisen und Tagesausflüge vermieden werden.
- Veranstaltungen: Alle Freizeit-Veranstaltungen werden verboten, auch Freizeitparks, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Theater, Kinos und Opern werden geschlossen. Auch Sport-Veranstaltungen im privaten Bereich müssen abgesagt werden.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kindergärten sollen geöffnet bleiben, es sollen aber weitere Hygienemaßnahmen eingeführt werden.
- Geschäfte: Geschäfte im Einzelhandel bleiben geöffnet, müssen aber die Zahl der Kunden gering halten und den Zutritt kontrollieren.
- Friseure und Co.: Während Friseure mit entsprechenden Hygienemaßnahmen geöffnet bleiben dürfen, müssen Kosmetik- und Massagestudios schließen. Medizinisch notwendige Physiotherapie-Termine dürfen wahrgenommen werden.
- Risikogruppen schützen: In Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen sollen Schnelltests gezielt eingesetzt werden, um soziale Kontakte zu ermöglichen
- Homeoffice: Wo immer möglich, soll die Arbeit im Homeoffice erledigt werden. Arbeitgeber haben für ein sicheres Arbeitsumfeld ihrer Mitarbeiter zu sorgen, heißt es.
Ob diese Maßnahmen in genau dieser Form beschlossen und umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Einige Länder lehnen die komplette Schließung der Gastronomie ab und befürworten eine schrittweises Zurückfahren.