Neuregelung: Das ändert sich bei Pass und Ausweis

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zahlreiche Neuregelungen für Pässe und Ausweise trifft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Passfoto und Fingerabdruck. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu stärken.
Der Gesetzesentwurf regelt konkrete Maßnahmen, die es noch schwieriger machen sollen, Pässe oder Ausweise zu fälschen. Wir stellen Ihnen die einzelnen Punkte vor, die sich künftig ändern sollen:
Fotos nur noch in digitaler Form
Mit Photoshop und ähnlichen Bildbearbeitungsprogrammen kann jeder, der einen Computer hat, nach kurzer Zeit Fotos ändern und auch verfälschen. Um der voranschreitenden Technik im Bereich der digitalen Bildbearbeitung entgegenzutreten, dürfen Passbilder deshalb ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr bei der Beantragung eines Dokuments vom Antragsteller als Foto vorgelegt werden.
Bürgerinnen und Bürger sollen wählen können, ob sie vor Ort in der Passbehörde gegen Gebühr ein Lichtbild anfertigen lassen oder sich von einem Fotografen im Vorfeld ablichten lassen. Das Foto in der Behörde soll 6 Euro kosten.
Externe Fotografen müssen sich voraussichtlich registrieren lassen und das Lichtbild auf sicherem, elektronischem Weg der Behörde zur Verfügung stellen.
Dadurch soll der Ursprung eines manipulierten Lichtbilds auch im Nachhinein feststellbar sein.
Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer sah vor, dass die Lichtbilder nur noch in der Behörde angefertigt werden dürfen. Dafür gab es Kritik von Fotografen und Fotogeschäften.
Fingerabdruckpflicht auch für Personalausweis
Personalausweise sollen ab dem 2. Juli 2021 mit einem Speichermedium versehen werden, welches auch zwei Fingerabdrücke zu enthalten hat. Bisher war die Erfassung von Fingerabdrücken im Speichermedium auf freiwilligem Wunsch möglich.
Neuregelung des Pass- und Personalausweisgesetzes
Bisher kann die Polizei, wenn ihnen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer des Ausweises von aufgegriffenen deutschen Staatsbürgern mitgeteilt wird, nicht weiter ermitteln.
Durch die Anpassung der entsprechenden Paragraphen soll die Polizei künftig die Möglichkeit haben, bei der ausstellenden Behörde des Dokuments die entsprechenden Daten des Bürgers oder der Bürgerin anzufordern.
Versionsnummern im Pass
Da sich die Gültigkeitsdauer von Pässen und Personalausweisen auf bis zu zehn Jahre erstreckt, soll in die maschinenlesbare Zone der Dokumente eine Versionsnummer aufgenommen werden. Dies soll der Überprüfbarkeit der Echtheit dienen.
Passpflicht für Häftlinge
Bisher müssen Straftäter während der Haft keinen gültigen Personalausweis besitzen, weil die Beschaffung der Dokumente aus der Haft heraus schwierig ist. In Zukunft ist ein gültiger Perso ab dem dritten Monat vor der Haftentlassung vorgesehen, um sich in Freiheit sofort ausweisen zu können. Antrag und Ausstellung werden innerhalb des Gefängnisses organisiert.
Angaben des Geschlechts
Zukünftig können Menschen, die im Personenstandsregister weder als männlich oder weiblich geführt werden, auch im Reisepass ein "X" bei der Geschlechtsangabe eintragen lassen.
Geltungsdauer von Kinderpässen
Da Kinderpässe kein Speichermedium und keine biometrischen Daten enthalten, wird die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr reduziert. Wahlweise können Eltern auch gleich den biometriefähigen Reisepass nach europäischen Standards beantragen. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.