Prozess um Zugunglück: Strafen auf Bewährung gefordert
Es gebe tragische Unglücke, die sich nicht verhindern lassen, sagt die Staatsanwältin vor dem Landgericht München II. Das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten vom 3. Juni 2022 aber, das gehöre nicht dazu.
Im Prozess um dieses tödliche Bahnunglück in Burgrain im Jahr 2022 fordert sie am Ende ihres rund zweistündigen Plädoyers Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter: Für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, ein Jahr auf Bewährung, für einen zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Ihre Verteidiger fordern jeweils Freispruch für ihre Mandanten.
"Systematisches Versagen" und "Augenblicksversagen"
Bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, sieht die Staatsanwaltschaft - im Gegensatz zu seinen Verteidigern - "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg, beim Fahrdienstleister lediglich ein "Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit.
Weil der Beamte im Falle einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft alle seine Bezüge und auch Pensionszahlungen verlieren würde, halte sie eine höhere Strafe für unverhältnismäßig. Der Mann verspüre moralische Schuld, sagt sein Anwalt. Dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Das Verfahren könne "aus unserer Sicht nur mit einem Freispruch enden".
"Unfall, der nicht hätte passieren müssen"
Die Staatsanwaltschaft München II wirft den beiden Männern nach 18 Hauptverhandlungstagen fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor. Sie zeigt sich überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück im Juni 2022, das in erster Linie auf defekte Bahnschwellen zurückzuführen ist, mitverursacht haben. "Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen."
Schon Monate vorher habe es Hinweise gegeben, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle zumindest problematisch waren. "Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit", sagt die Staatsanwältin. "Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit." Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich vor allem eine "Mangelverwaltung" gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen.
Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter außerdem einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein "Schlenker" drin, der Zug "hüpfe". Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.
Der Prozess hatte auch einen Einblick gegeben, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Seitenlange Tabellen mit bekannten Beschädigungen und Langsam-Fahrstrecken wurden vor Gericht gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter berichtete, man habe Schilder aus München holen müssen, um derartige Streckenabschnitte für die Lokführer auszuweisen, weil es einfach zu viele gewesen seien. Auch die betreffende Stelle in Burgrain war als problematisch und sanierungsbedürftig bekannt und deswegen sogar einer Sonderinspektion unterzogen worden - allerdings ohne Konsequenzen. Das Urteil in dem Verfahren soll voraussichtlich am Montag fallen.