Arbeitnehmer-DatenübertragungBis zum 28. Februar 2014 müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch an das Finanzamt weitergeleitet haben. Dabei kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen. So wurden teilweise falsche oder nur unvollständige Datensätze übermittelt. Aus diesem Grund sollte jeder Steuerzahler seine Angaben im "Elsterweb" (www.elster.de) überprüfen. Dabei handelt es sich um das Portal der Finanzbehörden im Internet.
SteuererklärungWer eine Steuererklärung abgeben muss und dies ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigt, der muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen oder aber einen Antrag auf Verlängerung der Frist bis zum 30. September beantragen.
Freibeträge und SteuerklassenwahlOb Kosten für das Pendeln, für Kinder oder auch den Unterhalt: Bis zum 30. November können sich Steuerzahler mit hohen monatlichen Kosten den passenden Freibetrag beim Arbeitsamt eintragen lassen. Dadurch wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer eingezogen und das Nettoeinkommen steigt.Ehe- bzw. Lebenspartner können bis zum 30. November die Steuerklasse wechseln. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich am Gehalt eines Partners etwas geändert haben sollte oder einer von beiden in Elternzeit geht. Die eingetragenen Freibeträge und die geänderte Steuerklasse werden in diesem Fall rückwirkend für das ganze Jahr geltend gemacht. Das Ergebnis kann die Auszahlung des Dezember-Gehalts ohne Steuerabzüge sein.
Termin für den Steuer-ProfiSofern ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein ihre Steuererklärung für Sie übernimmt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Jahresende. Positiv ist außerdem, dass sich der Experte um die kompletten Steuerangelegenheiten kümmert. So arbeitet er die Steuererklärung aus, stellt Anträge auf Steuervergünstigungen und erhebt Einspruch gegen falsche Steuerbescheide. Das Engagement eines Steuer-Profis lohnt sich vor allem für diejenigen, die die Abgabefrist 31. Mai verpasst haben.