Bundespolizei vollstreckt Europäischen Haftbefehl aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) - Festnahme am Flughafen Stuttgart im Rahmen der internationalen Rechtshilfe

Stuttgart.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart haben am Dienstagabend (12.08.2025) gegen 17:20 Uhr einen 47-jährigen italienischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Malaga festgenommen.
Der Mann war der Bundespolizei zuvor über das sogenannte Passenger Name Record (PNR)-System angekündigt worden, da gegen ihn eine Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem (SIS) vorlag. Die italienischen Behörden suchten den 47-Jährigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls unter anderem wegen Geldwäsche sowie Betrugsdelikten. Er war in Italien 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Nach seiner Festnahme wurde der Beschuldigte in Gewahrsam der Bundespolizei genommen und am Mittwochmittag (13.08.2025) auf Antrag der für Auslieferungssachen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart der zuständigen Richterin am Amtsgericht Nürtingen vorgeführt, welche die Auslieferungshaft anordnete. Bundespolizisten verbrachten den 47-Jährigen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Der Mann war der Bundespolizei zuvor über das sogenannte Passenger Name Record (PNR)-System angekündigt worden, da gegen ihn eine Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem (SIS) vorlag. Die italienischen Behörden suchten den 47-Jährigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls unter anderem wegen Geldwäsche sowie Betrugsdelikten. Er war in Italien 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Nach seiner Festnahme wurde der Beschuldigte in Gewahrsam der Bundespolizei genommen und am Mittwochmittag (13.08.2025) auf Antrag der für Auslieferungssachen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart der zuständigen Richterin am Amtsgericht Nürtingen vorgeführt, welche die Auslieferungshaft anordnete. Bundespolizisten verbrachten den 47-Jährigen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg