37-Jähriger springt auf anfahrenden Regionalzug

Sonntagabend (10. August) ist ein 37-jähriger Mann bei Abfahrt eines Regionalexpresses in Karlsruhe von außen auf den Zug gesprungen.
Karlsruhe (ots) - In einer ersten Befragung gab er an, dass sich sein Rucksack noch im Zug befand.
Der Regionalexpress 2 verließ den Karlsruher Hauptbahnhof gegen 18:10 Uhr am Gleis 12. Der 37-jährige deutsche Staatsangehörige befand sich zu diesem Zeitpunkt noch am Bahnsteig, um zu rauchen. Seinen Rucksack stellte er zuvor bereits in den Zug, mit dem er selbst mitfahren wollte. Als sich dessen Türen kurze Zeit später schlossen und der Zug losfuhr, sprang er auf die Kupplung am Zugende. Bereits am Ausfahrtssignal kam der Zug erneut zum Stehen und der Mann begab sich zurück auf den Bahnsteig.
Über die Kameraüberwachung im Hauptbahnhof erkannten die Beamten den Mann, der sich über den Südausgang entfernen wollte. Dort stellte ihn eine eingesetzte Streife und führte ihn den polizeilichen Maßnahmen zu.
Die genauen Hintergründe zum Sprung des Mannes auf die Kupplung des ausfahrenden Zuges sind Gegenstand der Ermittlungen.
Gegen ihn wird Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie des unerlaubten Betretens eines Fahrzeuges erstattet.
Der Regionalexpress 2 verließ den Karlsruher Hauptbahnhof gegen 18:10 Uhr am Gleis 12. Der 37-jährige deutsche Staatsangehörige befand sich zu diesem Zeitpunkt noch am Bahnsteig, um zu rauchen. Seinen Rucksack stellte er zuvor bereits in den Zug, mit dem er selbst mitfahren wollte. Als sich dessen Türen kurze Zeit später schlossen und der Zug losfuhr, sprang er auf die Kupplung am Zugende. Bereits am Ausfahrtssignal kam der Zug erneut zum Stehen und der Mann begab sich zurück auf den Bahnsteig.
Über die Kameraüberwachung im Hauptbahnhof erkannten die Beamten den Mann, der sich über den Südausgang entfernen wollte. Dort stellte ihn eine eingesetzte Streife und führte ihn den polizeilichen Maßnahmen zu.
Die genauen Hintergründe zum Sprung des Mannes auf die Kupplung des ausfahrenden Zuges sind Gegenstand der Ermittlungen.
Gegen ihn wird Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie des unerlaubten Betretens eines Fahrzeuges erstattet.
Quelle: Baden-Württemberg