Mann entkleidet sich am Hauptbahnhof

Am Montagmittag (4. August) hat sich ein 24-Jähriger am Mannheimer Hauptbahnhof entkleidet und angedeutet ins Gleis zu springen.
Mannheim (ots) - Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Er wurde einer Spezialklinik zugeführt.
Gegen 12 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei den 24-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Mannheimer Hauptbahnhof routinemäßig. Der Mann führte keine Ausweisdokumente mit sich. Zur Identitätsfeststellung verbrachten die Beamten den Mann zur Wache.
Während der gesamten Maßnahmen beleidigte der Tatverdächtige die Beamten mehrfach verbal.
Nach Abschluss der Maßnahmen verließ der 24-Jährige die Dienststelle am Bahnsteig 1. Dort entkleidete er sich vollständig und deutete an, ins Gleis zu springen. Mehrere Bundespolizisten nahmen den Mann schließlich erneut fest und verbrachten ihn zum Revier. Hierbei schlug und trat der Tatverdächtige mehrfach nach den Beamten, verletzte dabei jedoch niemanden. Zudem spuckte er einem Beamten ins Gesicht.
Der 24-Jährige wurde einer Spezialklinik zugeführt.
Ihn erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Gegen 12 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei den 24-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Mannheimer Hauptbahnhof routinemäßig. Der Mann führte keine Ausweisdokumente mit sich. Zur Identitätsfeststellung verbrachten die Beamten den Mann zur Wache.
Während der gesamten Maßnahmen beleidigte der Tatverdächtige die Beamten mehrfach verbal.
Nach Abschluss der Maßnahmen verließ der 24-Jährige die Dienststelle am Bahnsteig 1. Dort entkleidete er sich vollständig und deutete an, ins Gleis zu springen. Mehrere Bundespolizisten nahmen den Mann schließlich erneut fest und verbrachten ihn zum Revier. Hierbei schlug und trat der Tatverdächtige mehrfach nach den Beamten, verletzte dabei jedoch niemanden. Zudem spuckte er einem Beamten ins Gesicht.
Der 24-Jährige wurde einer Spezialklinik zugeführt.
Ihn erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Quelle: Baden-Württemberg