Urkundenfälschung bringt Haftbefehl zum Vorschein

Donnerstagabend (21. August) haben Bundespolizisten am Mannheimer Hauptbahnhof einen 37-Jährigen seiner wahren Identität überführt.
Mannheim (ots) - Zuvor wies sich der Mann mit gefälschten Dokumenten aus. Er sitzt nun im Gefängnis.
Gegen 20:15 Uhr kontrollierten die Beamten den tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Tatverdächtige legte hierbei zwei italienische Identitätsdokumente vor, welche offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Bei genauer Überprüfung dieser unter Zuhilfenahme polizeilicher Hilfsmittel bestätigte sich der Verdacht der Fälschung beider Dokumente. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und verbrachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof.
Anhand polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung der rechtmäßigen Personalien brachten zudem drei offene Haftbefehle unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Diebstahls hervor. Gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 6 220 Euro hätte der Tatverdächtige eine Haftstrafe abwenden können. Diesen Betrag konnte er nicht aufbringen und wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
Gegen 20:15 Uhr kontrollierten die Beamten den tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Tatverdächtige legte hierbei zwei italienische Identitätsdokumente vor, welche offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Bei genauer Überprüfung dieser unter Zuhilfenahme polizeilicher Hilfsmittel bestätigte sich der Verdacht der Fälschung beider Dokumente. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und verbrachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof.
Anhand polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung der rechtmäßigen Personalien brachten zudem drei offene Haftbefehle unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Diebstahls hervor. Gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 6 220 Euro hätte der Tatverdächtige eine Haftstrafe abwenden können. Diesen Betrag konnte er nicht aufbringen und wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
Quelle: Baden-Württemberg