2.000 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr

Die Bundespolizei vollstreckte am Mittwoch, 6. August 25, bei einem Reisenden einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr.
Bietingen (ots) - Der 41-Jährige bezahlte die ausstehende Strafe und konnte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Der kroatische Staatsangehörige reiste in den Abendstunden am Grenzübergang Bietingen aus der Schweiz kommend ein. Bei der Kontrolle der Personalien wurde ein noch offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz festgestellt. Ende 2022 wurde der 41-Jährige vom Amtsgericht in Mainz wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Bislang blieb er den Betrag schuldig, weshalb die zuständige Staatsanwaltschaft ihn mit Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen den ausstehenden Betrag entgegen. Im Anschluss konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Der kroatische Staatsangehörige reiste in den Abendstunden am Grenzübergang Bietingen aus der Schweiz kommend ein. Bei der Kontrolle der Personalien wurde ein noch offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz festgestellt. Ende 2022 wurde der 41-Jährige vom Amtsgericht in Mainz wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Bislang blieb er den Betrag schuldig, weshalb die zuständige Staatsanwaltschaft ihn mit Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen den ausstehenden Betrag entgegen. Im Anschluss konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg