20 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 36-Jährigen bei Rielasingen, stellte die Bundespolizei am Nachmittag des 11. August einen noch offenen Haftbefehl fest.
Rielasingen (ots) - Der ukrainische Staatsbürger wurde Ende 2024 vom Amtsgericht Tettnang rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt weil er ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines PKW erwischt wurde. Die geforderte Geldstrafe bezahlte er bisher nicht, weshalb ihn die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Da er auch nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten der Bundespolizei die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er ersatzweise für eine 20-tägige Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt in Konstanz eingeliefert.
Da er auch nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten der Bundespolizei die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er ersatzweise für eine 20-tägige Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt in Konstanz eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg