Bundespolizei vollstreckt am Wochenende vier Haftbefehle

Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am vergangenen Wochenende vier Haftbefehle mit hohen Geldstrafen vollstreckt.
Konstanz/Singen (ots) - Ein Gesuchter konnte bezahlen, drei weitere verbüßen nun ihre Strafe im Gefängnis.
Am Samstagvormittag (2. August 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz einen mazedonischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Gegen den 34-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn im Januar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Zahlung blieb er bisher schuldig. Um ihn vor einer nun drohenden Ersatzfreiheitsstrafe zu bewahren, wurde die Geldstrafe von seinem Vater beglichen.
Knapp 12 Stunden später ging der Bundespolizei in Konstanz ein weiterer gesuchter Mann ist Netz. Der 19-Jährige war mit einem Fernreisebus von der Schweiz nach Deutschland unterwegs. Die Staatsanwaltschaft Regensburg-Zweigstelle Straubing suchte nach dem rumänischen Staatsangehörigen, nachdem er im Oktober 2024 durch das Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Weil er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, brachten die Beamten ihn für eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am darauffolgenden Sonntag (3. August 2023) stellten die Beamten bei einem russischen Staatsangehörigen im Zug aus der Schweiz nach Singen gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Coburg suchte bereits seit August 2020 nach dem 45-Jährigen, nachdem er durch das Amtsgericht Coburg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Auch die Staatsanwaltschaft Kempten suchte nach ihm. Das Amtsgericht Lindau verurteilte den Mann im Januar 2021 zu einer Geldstrafe wegen unerlaubter Einreise ohne Pass/Passersatz oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
Bezahlen konnte der Mann keinen der Vollstreckungshaftbefehle, so dass ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer insgesamt 230-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz brachten.
Am Samstagvormittag (2. August 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz einen mazedonischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Gegen den 34-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn im Januar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Zahlung blieb er bisher schuldig. Um ihn vor einer nun drohenden Ersatzfreiheitsstrafe zu bewahren, wurde die Geldstrafe von seinem Vater beglichen.
Knapp 12 Stunden später ging der Bundespolizei in Konstanz ein weiterer gesuchter Mann ist Netz. Der 19-Jährige war mit einem Fernreisebus von der Schweiz nach Deutschland unterwegs. Die Staatsanwaltschaft Regensburg-Zweigstelle Straubing suchte nach dem rumänischen Staatsangehörigen, nachdem er im Oktober 2024 durch das Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Weil er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, brachten die Beamten ihn für eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am darauffolgenden Sonntag (3. August 2023) stellten die Beamten bei einem russischen Staatsangehörigen im Zug aus der Schweiz nach Singen gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Coburg suchte bereits seit August 2020 nach dem 45-Jährigen, nachdem er durch das Amtsgericht Coburg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Auch die Staatsanwaltschaft Kempten suchte nach ihm. Das Amtsgericht Lindau verurteilte den Mann im Januar 2021 zu einer Geldstrafe wegen unerlaubter Einreise ohne Pass/Passersatz oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
Bezahlen konnte der Mann keinen der Vollstreckungshaftbefehle, so dass ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer insgesamt 230-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz brachten.
Quelle: Baden-Württemberg