Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug nach Singen

Beamte der Bundespolizei haben am Samstag einen Vollstreckungshaftbefehl im RE3 nach Singen festgestellt.
Singen (ots) - Die Freundin des Gesuchten konnte die offene Geldstrafe für ihn bezahlen, daher durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstagnachmittag (6. September 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen italienischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug (RE3 von Schaffhausen nach Singen) nach der Einfahrt im Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 37-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Singen vom Juli 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte die Freundin des Mannes die Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro bezahlen und ihm damit vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe bewahren. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstagnachmittag (6. September 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen italienischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug (RE3 von Schaffhausen nach Singen) nach der Einfahrt im Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 37-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Singen vom Juli 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte die Freundin des Mannes die Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro bezahlen und ihm damit vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe bewahren. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg