Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug nach Singen
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Dienstag einen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt.
Singen (ots) - Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Dienstagabend (11. November 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (RE3069 von Schaffhausen nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 29-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Konstanz vom Juli 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Dienstagabend (11. November 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (RE3069 von Schaffhausen nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 29-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Konstanz vom Juli 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg