Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug nach Singen
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Montag eine mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesuchte Person festgestellt.
Singen (ots) - Der Mann konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Montagmittag (17. November 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (RE3057 von Basel nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den 33-Jährigen fest, der aufgrund einer ausgebliebenen Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom Juni 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr ausgestellt worden war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen und muss daher eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachte die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Montagmittag (17. November 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (RE3057 von Basel nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den 33-Jährigen fest, der aufgrund einer ausgebliebenen Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom Juni 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr ausgestellt worden war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen und muss daher eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachte die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg