Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl in Singen

Beamte der Bundespolizei haben am Bahnhof Singen eine Person mit einem Vollstreckungshaftbefehl festgestellt.
Singen (ots) - Der Mann wollte die Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Sonntagnachmittag (21. September 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Singen kontrolliert. Gegen den 56-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen wegen Beleidigung bisher nicht nachgekommen war.
Vor Ort wollte der Mann die Strafe nicht zahlen und muss nun eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Sonntagnachmittag (21. September 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Singen kontrolliert. Gegen den 56-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen wegen Beleidigung bisher nicht nachgekommen war.
Vor Ort wollte der Mann die Strafe nicht zahlen und muss nun eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg