Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Vergangenen Samstag (9. August 2025) wurden zwei Männer festgenommen.
Konstanz / Singen (ots) - Gegen beide lag jeweils ein Haftbefehl vor.
Im Bahnhof Konstanz kontrollierten am Samstagvormittag Beamte der Zollverwaltung einen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm fest. Der 32-Jährige wurde im Januar 2024 vom Amtsgericht Göppingen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang schuldig blieb. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Mann an die Bundespolizeiinspektion Konstanz. Zur Verbüßung einer 75-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe lieferten diese ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz ein.
Wenige Stunden später nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei im Zug von Schaffhausen nach Singen einen weiteren Reisenden fest. Der 45-jährige tunesische Staatsangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht, nachdem er im November 2020 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch er konnte diese nicht bezahlen, so dass er nun zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe durch die Bundespolizisten in die JVA Konstanz eingeliefert wurde.
Im Bahnhof Konstanz kontrollierten am Samstagvormittag Beamte der Zollverwaltung einen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm fest. Der 32-Jährige wurde im Januar 2024 vom Amtsgericht Göppingen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang schuldig blieb. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Mann an die Bundespolizeiinspektion Konstanz. Zur Verbüßung einer 75-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe lieferten diese ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz ein.
Wenige Stunden später nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei im Zug von Schaffhausen nach Singen einen weiteren Reisenden fest. Der 45-jährige tunesische Staatsangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht, nachdem er im November 2020 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch er konnte diese nicht bezahlen, so dass er nun zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe durch die Bundespolizisten in die JVA Konstanz eingeliefert wurde.
Quelle: Baden-Württemberg