Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle in Konstanz

Beamte der Bundespolizei haben am Mittwoch in Konstanz zwei offene Haftbefehle vollstreckt.
Konstanz (ots) - In einem Fall konnte die Gesuchte die Geldstrafe zahlen, im anderen musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Mittwochmorgen (27. August 2025) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen tschadischen Staatsangehörigen am Konstanzer Döbele Parkplatz kontrolliert. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) fest. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) erließ im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Diebstahls gegen den 32-Jährigen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Wenige Stunden später wurde eine ungarische Staatsangehörige am Grenzübergang Konstanz Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen die 42-Jährige lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Das Amtsgericht Rosenheim hatte im März 2023 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie erlassen. Auch sie kam der auferlegten Zahlung bislang nicht nach. Die Frau konnte die Geldstrafe vor Ort bezahlen und damit einer ihr drohenden 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Am Mittwochmorgen (27. August 2025) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen tschadischen Staatsangehörigen am Konstanzer Döbele Parkplatz kontrolliert. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) fest. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) erließ im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Diebstahls gegen den 32-Jährigen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Wenige Stunden später wurde eine ungarische Staatsangehörige am Grenzübergang Konstanz Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen die 42-Jährige lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Das Amtsgericht Rosenheim hatte im März 2023 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie erlassen. Auch sie kam der auferlegten Zahlung bislang nicht nach. Die Frau konnte die Geldstrafe vor Ort bezahlen und damit einer ihr drohenden 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Quelle: Baden-Württemberg