Festnahme bei der Einreise nach Deutschland
Die Bundespolizei vollstreckte am Vormittag des 27. Dezember 2025 bei einem Reisenden einen offenen Vollstreckungshaftbefehl.
Konstanz (ots) - Der Gesuchte musste umgehend eine 12-monatige Haftstrafe antreten.
Wegen Einschleusens von Ausländern wurde ein 27-jähriger syrischer Staatsbürger im April 2025 vom Amtsgericht Laufen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann tauchte jedoch unter und entzog sich so dem Zugriff der Justiz und damit seinem Haftantritt.
Als er am 27. Dezember am Autobahn-Grenzübergang in Konstanz von der Bundespolizei angehalten und kontrolliert wurde, stellte diese den offenen Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein fest. Der 27-Jährige wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert.
Wegen Einschleusens von Ausländern wurde ein 27-jähriger syrischer Staatsbürger im April 2025 vom Amtsgericht Laufen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann tauchte jedoch unter und entzog sich so dem Zugriff der Justiz und damit seinem Haftantritt.
Als er am 27. Dezember am Autobahn-Grenzübergang in Konstanz von der Bundespolizei angehalten und kontrolliert wurde, stellte diese den offenen Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein fest. Der 27-Jährige wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg