Grenzkontrolle in Kehl: sechsmonatige Freiheitsstrafe

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Dienstagvormittag (29.07.) an der Kontrollstelle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke kontrolliert.
Kehl (ots) - Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den 59-Jährigen ein Haftbefehl vorlag, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsah. Er hatte sich in der Vergangenheit wegen Diebstahls strafbar gemacht. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg