Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Am Abend des 26.08. wurde ein französischer Staatsangehöriger im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Kehl-Europabrücke von der Bundespolizei kontrolliert.
Kehl (ots) - Dabei stellte sich heraus, dass der 25-Jährige mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Durch das Bezahlen der Geldstrafe entging er einer 25-tägigen Haftstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg