Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr - Haftstrafe

Am Samstagnachmittag (02.08.) wurde ein ungarischer Staatsangehöriger in einem Reisebus am Grenzübergang Kehl Europabrücke von der Bundespolizei kontrolliert.
Kehl (ots) - Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 50-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und verbüßt dort eine 17-tägige Haftstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg