Rückführung nach Portugal: Einreise eines indischen Staatsangehörigen verhindert
Bei der Sichtung eines Fluges aus Porto am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wurde am 30. Dezember 2025 ein indischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei überprüft.
Rheinmünster (ots) - Der Mann konnte lediglich einen indischen Reisepass sowie einen abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltstitel vorweisen. Somit verfügte er über keine der erforderlichen Dokumente, die ihn zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen.
Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde zudem eine gültige deutsche Duldung mit abweichenden Personalien aufgefunden. Somit hatte der Mann bei seiner ersten Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 falsche Personalien angegeben. Es besteht der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung sowie der versuchten unerlaubten Einreise. Er wurde am 31. Dezember 2025 nach Portugal abgeschoben.
Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde zudem eine gültige deutsche Duldung mit abweichenden Personalien aufgefunden. Somit hatte der Mann bei seiner ersten Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 falsche Personalien angegeben. Es besteht der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung sowie der versuchten unerlaubten Einreise. Er wurde am 31. Dezember 2025 nach Portugal abgeschoben.
Quelle: Baden-Württemberg