Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise

Am 31. Juli kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen nigerianischen Staatsangehörigen am Bahnhof in Kehl.
Kehl/Offenburg (ots) - Der Mann war zuvor mit einem Fernverkehrszug aus Frankreich eingereist. Der 29-Jährige konnte sich gegenüber der Streife nicht ausweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots eingereist war.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Angeklagte wurde daraufhin am 1. August im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots zu einer Geldstrafe von 500 EUR verurteilt.
Der 29-Jährige wurde anschließend noch am selben Tag nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Angeklagte wurde daraufhin am 1. August im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots zu einer Geldstrafe von 500 EUR verurteilt.
Der 29-Jährige wurde anschließend noch am selben Tag nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Baden-Württemberg