57-Jähriger zwingt S-Bahn zur Schnellbremsung

Am Freitagmorgen (08.08.2025) hielt sich ein 57-Jähriger mehrfach unbefugt im Gleisbereich auf.
Stuttgart (ots) - Eine S-Bahn musste eine Schnellbremsung durchführen, um ein Erfassen der Person zu verhindern.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hielt sich der Tatverdächtige offenbar gegen 07:00 Uhr zunächst zwischen den Bahnhöfen Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen unbefugt im Gleisbereich auf. Gegen 07:40 Uhr soll sich der Mann zudem im Gleisbereich zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und Untertürkheim aufgehalten haben.
Um 07:42 Uhr erkannte ein Triebfahrzeugführer einer S-Bahn der Linie S1 die Person und konnte bei einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h eine Schnellbremsung einleiten. Nachdem die S-Bahn noch rechtzeitig vor dem Mann zum Stehen kam, nahm der Triebfahrzeugführer den rumänischen Staatsangehörigen zu sich in die S-Bahn und übergab ihn am Bahnhof Untertürkheim an eine Streife der Bundespolizei.
Zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 57-Jährige zur Dienststelle verbracht. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.
Durch die Einsatzmaßnahmen kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hielt sich der Tatverdächtige offenbar gegen 07:00 Uhr zunächst zwischen den Bahnhöfen Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen unbefugt im Gleisbereich auf. Gegen 07:40 Uhr soll sich der Mann zudem im Gleisbereich zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und Untertürkheim aufgehalten haben.
Um 07:42 Uhr erkannte ein Triebfahrzeugführer einer S-Bahn der Linie S1 die Person und konnte bei einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h eine Schnellbremsung einleiten. Nachdem die S-Bahn noch rechtzeitig vor dem Mann zum Stehen kam, nahm der Triebfahrzeugführer den rumänischen Staatsangehörigen zu sich in die S-Bahn und übergab ihn am Bahnhof Untertürkheim an eine Streife der Bundespolizei.
Zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 57-Jährige zur Dienststelle verbracht. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.
Durch die Einsatzmaßnahmen kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.
Quelle: Baden-Württemberg