Auseinandersetzung am Bahnhof Feuerbach

Nachdem ein 62-Jähriger den scheinbar herrenlosen Rucksack eines 16-Jährigen bei einem Mitarbeiter der DB AG abgeben wollte, wurde er am Donnerstagmittag (28.08.2025) mit einer Bierflasche beworfen.
Stuttgart (ots) - Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wurde der 62-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen 15:20 Uhr am Bahnsteig 1 des Bahnhofs Feuerbach auf einen offenbar herrenlosen Rucksack aufmerksam. Nachdem der Mann mehrere Reisende nach dem Eigentümer des
Rucksacks gefragt hatte, nahm er diesen an sich und begab sich zu einem Mitarbeiter der DB AG am Ende des Bahnsteigs.
Mutmaßlich in diesem Moment wurde der rechtmäßige Eigentümer des Rucksacks auf die Situation aufmerksam und nahm an, dass sein Gepäckstück entwendet wird. Der 16-jährige algerische Staatsangehörige soll daraufhin eine Bierflasche auf den 62-Jährigen geworfen und diesen hierdurch leicht verletzt haben. Im weiteren Verlauf soll der deutsche Staatsangehörige den 16-Jährigen geschlagen haben.
Durch alarmierte Streifen der Bundes- und Landespolizei konnten die Tatverdächtigen noch am Bahnhof angetroffen und den polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden.
Die Bundespolizei ermittelt nun, unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, gegen beide Beteiligte.
Rucksacks gefragt hatte, nahm er diesen an sich und begab sich zu einem Mitarbeiter der DB AG am Ende des Bahnsteigs.
Mutmaßlich in diesem Moment wurde der rechtmäßige Eigentümer des Rucksacks auf die Situation aufmerksam und nahm an, dass sein Gepäckstück entwendet wird. Der 16-jährige algerische Staatsangehörige soll daraufhin eine Bierflasche auf den 62-Jährigen geworfen und diesen hierdurch leicht verletzt haben. Im weiteren Verlauf soll der deutsche Staatsangehörige den 16-Jährigen geschlagen haben.
Durch alarmierte Streifen der Bundes- und Landespolizei konnten die Tatverdächtigen noch am Bahnhof angetroffen und den polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden.
Die Bundespolizei ermittelt nun, unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, gegen beide Beteiligte.
Quelle: Baden-Württemberg