Bundespolizisten angegriffen

Im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs kam es am Freitag (26.09.2025) zu einem Angriff auf Bundespolizisten.
Stuttgart (ots) - Ersten Informationen zufolge kam es gegen 10:45 Uhr zwischen dem 25-jährigen malischen Staatsangehörigen und einen 44-jährigen Bahnmitarbeiter mit deutscher Staatsangehörigkeit zu einer Streitigkeit im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Eine Streife der Bundespolizei, welche hinzugerufen wurde, wollte den 25-jährigen Tatverdächtigen nach mehrfacher Aufforderung, den Raum selbstständig zu verlassen, hinausbegleiten. Hierbei schlug dieser den Arm des Beamten von sich weg und versuchte auch, ihn mit seinen Händen wegzustoßen.
Die Einsatzkräfte brachten den renitenten 25-Jährigen daraufhin zu Boden und fesselten ihn. Dabei trat dieser mehrfach nach den Polizeibeamten. Auch wurde der Mitarbeiter der Deutschen Bahn
Sicherheit durch einen der Tritte getroffen.
Nachdem weitere Einsatzkräfte die Maßnahme unterstützen, wurde der Mann zur Dienststelle verbracht.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der malische Staatsangehörige seinen Weg weiter fortsetzen. Eine 26 Jahre alte Bundespolizistin wurde wegen einer leichten Verletzung in
einem Krankenhaus untersucht, konnte Ihren Dienst aber weiter fortsetzen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte dauern an.
Die Einsatzkräfte brachten den renitenten 25-Jährigen daraufhin zu Boden und fesselten ihn. Dabei trat dieser mehrfach nach den Polizeibeamten. Auch wurde der Mitarbeiter der Deutschen Bahn
Sicherheit durch einen der Tritte getroffen.
Nachdem weitere Einsatzkräfte die Maßnahme unterstützen, wurde der Mann zur Dienststelle verbracht.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der malische Staatsangehörige seinen Weg weiter fortsetzen. Eine 26 Jahre alte Bundespolizistin wurde wegen einer leichten Verletzung in
einem Krankenhaus untersucht, konnte Ihren Dienst aber weiter fortsetzen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte dauern an.
Quelle: Baden-Württemberg