Lokführer zur Schnellbremsung gezwungen
Zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ist es am
Eschenau/Wieslensdorf (ots) - gestrigen Dienstagabend (02.12.2025) zwischen Eschenau und Wieslensdorf gekommen.
Ersten Erkenntnissen zufolge tanzte ein 26 Jahre alter Mann gegen 17:10 Uhr im Gleisbereich. Der Lokführer einer S-Bahn der Linie S4 bemerkte die Person und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein, sodass die Bahn rechtzeitig zum
Stehen kam. Alarmierte Bundespolizisten trafen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen in Wieslensdorf an und unterzogen ihn den polizeilichen Maßnahmen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im
Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach
Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort
eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt
(Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur
an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Ersten Erkenntnissen zufolge tanzte ein 26 Jahre alter Mann gegen 17:10 Uhr im Gleisbereich. Der Lokführer einer S-Bahn der Linie S4 bemerkte die Person und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein, sodass die Bahn rechtzeitig zum
Stehen kam. Alarmierte Bundespolizisten trafen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen in Wieslensdorf an und unterzogen ihn den polizeilichen Maßnahmen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im
Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach
Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort
eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt
(Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur
an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg