Person von Zug erfasst

Bei dem Versuch, die Gleise zu überqueren, wurde am Donnerstagmittag (04.09.2025) eine männliche Person im Bereich Lauda-Königshofen von einem Zug erfasst und schwer verletzt.
Lauda-Königshofen (ots) - Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen versuchte ein 58-Jähriger gegen 12:00 Uhr im Bereich Lauda-Königshofen unbefugt die Gleise zu überqueren. Hierbei übersah der deutsche Staatsangehörige offenbar eine sich nähernde Regionalbahn. Der Triebfahrzeugführer des aus Richtung Crailsheim kommenden Zuges leitete bei Erkennen der Person, bei einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h, eine Schnellbremsung ein. Trotz der Schnellbremsung konnte das Erfassen der Person nicht mehr verhindert werden. Der 58-Jährige wurde durch den Zusammenstoß schwer verletzt und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die 27 im Zug befindlichen Reisenden wurden nicht verletzt.
Für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen musste die Bahnstrecke zwischen Crailsheim und Lauda bis 13:12 Uhr für den Zugverkehr gesperrt werden.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z. B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Die 27 im Zug befindlichen Reisenden wurden nicht verletzt.
Für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen musste die Bahnstrecke zwischen Crailsheim und Lauda bis 13:12 Uhr für den Zugverkehr gesperrt werden.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z. B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg