Zugbegleiterin beleidigt

Ein 56-Jähriger beleidigte am Montag (04.08.2025) eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn AG während einer Zugfahrt von München nach Ulm.
Ulm (ots) - Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nutzte der Tatverdächtige gegen 11:15 Uhr einen ICE von München nach Ulm. Im Rahmen der Fahrscheinkontrolle konnte der bulgarische Staatsangehörige offenbar keinen Fahrschein vorweisen, woraufhin es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit der Zugbegleiterin kam.
Im weiteren Verlauf soll der Mann die 36-jährige Mitarbeiterin der Deutschen Bahn mehrfach beleidigt haben. Die deutsche Staatsangehörige informierte daraufhin die Bundespolizei in Ulm über den Sachverhalt.
Auch gegenüber den Einsatzkräften der Bundespolizei zeigte sich der 56-Jährige unkooperativ und weigerte sich, den Zug zu verlassen. Nachdem der Mann mehrfach aufgefordert wurde, den Weisungen der Beamten Folge zu leisten, musste er schließlich zwangsweise aus dem Zug verbracht werden.
Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte sich der bulgarische Staatsangehörige aus den Griffen der Einsatzkräfte zu befreien und musste daher zu Boden gebracht und gefesselt werden.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen sowie der Beleidigung, eingeleitet.
Im weiteren Verlauf soll der Mann die 36-jährige Mitarbeiterin der Deutschen Bahn mehrfach beleidigt haben. Die deutsche Staatsangehörige informierte daraufhin die Bundespolizei in Ulm über den Sachverhalt.
Auch gegenüber den Einsatzkräften der Bundespolizei zeigte sich der 56-Jährige unkooperativ und weigerte sich, den Zug zu verlassen. Nachdem der Mann mehrfach aufgefordert wurde, den Weisungen der Beamten Folge zu leisten, musste er schließlich zwangsweise aus dem Zug verbracht werden.
Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte sich der bulgarische Staatsangehörige aus den Griffen der Einsatzkräfte zu befreien und musste daher zu Boden gebracht und gefesselt werden.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen sowie der Beleidigung, eingeleitet.
Quelle: Baden-Württemberg