140-tägige Haftstrafe abgewendet

Eine 44-Jährige konnte seine Festnahme und die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt abwenden.
Weil am Rhein (ots) - Bei der Grenzkontrolle durch die Bundespolizei war ein offener Haftbefehl festgestellt worden.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen in der Nacht auf Donnerstag (12.06.25) als Fahrgast in einem Taxi am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Der 44-Jährige konnte dabei nur seinen Reisepass vorlegen. Eine Überprüfung des Mannes ergab, dass er eine Niederlassungserlaubnis besetzt und erlaubt einreisen darf. Allerding ergab die Überprüfung auch einen Vollstreckungshaftbefehl. Wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt worden. Durch die Bezahlung des geforderten Betrags konnte der 44-Jährige seine Festnahme verhindern und durfte anschließend seinen Heimweg fortsetzten.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen in der Nacht auf Donnerstag (12.06.25) als Fahrgast in einem Taxi am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Der 44-Jährige konnte dabei nur seinen Reisepass vorlegen. Eine Überprüfung des Mannes ergab, dass er eine Niederlassungserlaubnis besetzt und erlaubt einreisen darf. Allerding ergab die Überprüfung auch einen Vollstreckungshaftbefehl. Wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt worden. Durch die Bezahlung des geforderten Betrags konnte der 44-Jährige seine Festnahme verhindern und durfte anschließend seinen Heimweg fortsetzten.
Quelle: Baden-Württemberg