Bundespolizei beendet Schleusungsversuch

Einsatzkräfte der Bundespolizei deckten die Einschleusung von zwei Personen auf.
Neuenburg (ots) - Gegen einen Mann wird wegen des Verdachts der Einschleusung ermittelt.
Am späten Dienstagabend (19.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei, am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein, ein aus Frankreich kommendes Fahrzeug. Neben dem 32-jährigen Fahrzeugführer befanden sich noch zwei pakistanische Staatsangehörige im Fahrzeug. Keine der zwei Personen im Alter von 29 und 39 Jahren, verfügte über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland. Der Fahrer, ein in Portugal wohnhafter pakistanischer Staatsangehöriger, wies sich mit einem portugiesischen Aufenthaltstitel aus. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die zwei mutmaßlich Geschleusten ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden die zwei Personen nach Frankreich zurückgewiesen. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Am späten Dienstagabend (19.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei, am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein, ein aus Frankreich kommendes Fahrzeug. Neben dem 32-jährigen Fahrzeugführer befanden sich noch zwei pakistanische Staatsangehörige im Fahrzeug. Keine der zwei Personen im Alter von 29 und 39 Jahren, verfügte über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland. Der Fahrer, ein in Portugal wohnhafter pakistanischer Staatsangehöriger, wies sich mit einem portugiesischen Aufenthaltstitel aus. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die zwei mutmaßlich Geschleusten ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden die zwei Personen nach Frankreich zurückgewiesen. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg