Bundespolizei deckt Schleusung in Weil am Rhein auf

Einsatzkräfte der Bundespolizei deckten die Einschleusung von vier Personen auf.
Weil am Rhein (ots) - Gegen einen Mann wird wegen des Verdachts der Einschleusung ermittelt.
Am späten Freitagabend (01.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei, am Grenzübergang, Weil am Rhein - Autobahn, ein aus der Schweiz kommendes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen. Neben dem 34-jährigen Fahrzeugführer befanden sich noch vier türkische Staatsangehörige im Fahrzeug. Keiner der vier Personen im Alter von 18, 22, 22 und 44 Jahren, verfügte über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland.
Der Fahrer, ein in Deutschland wohnhafter syrischer Staatsangehöriger, wies sich mit einer deutschen Fahrerlaubnis aus. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die vier mutmaßlich Geschleusten ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden die vier Personen in die Schweiz zurückgewiesen. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Am späten Freitagabend (01.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei, am Grenzübergang, Weil am Rhein - Autobahn, ein aus der Schweiz kommendes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen. Neben dem 34-jährigen Fahrzeugführer befanden sich noch vier türkische Staatsangehörige im Fahrzeug. Keiner der vier Personen im Alter von 18, 22, 22 und 44 Jahren, verfügte über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland.
Der Fahrer, ein in Deutschland wohnhafter syrischer Staatsangehöriger, wies sich mit einer deutschen Fahrerlaubnis aus. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die vier mutmaßlich Geschleusten ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden die vier Personen in die Schweiz zurückgewiesen. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg