Bundespolizei deckt Schleusung in Weil am Rhein auf

Am Dienstagmorgen deckten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Einschleusung einer Person auf.
Weil am Rhein (ots) - Gegen einen 30-Jährigen wird wegen des Verdachts der Einschleusung ermittelt.
Am Dienstagmorgen (09.09.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen, die aus Basel kommende Straßenbahn. Ein türkischer Staatsangehöriger konnte sich mit einem niederländischen Reiseausweis für Flüchtlinge ausweisen. Eine mit ihm reisende 30-jährige türkische Staatsangehörige verfügte nicht über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die mutmaßlich Geschleuste ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zurückweisung der Frau in die Schweiz. Der 30-Jährige, in den Niederlanden wohnhafte Mann, der bereits vor zwei Jahren wegen einer Einschleusung von Ausländern beanzeigt worden war, muss sich jetzt erneut wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Am Dienstagmorgen (09.09.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen, die aus Basel kommende Straßenbahn. Ein türkischer Staatsangehöriger konnte sich mit einem niederländischen Reiseausweis für Flüchtlinge ausweisen. Eine mit ihm reisende 30-jährige türkische Staatsangehörige verfügte nicht über die erforderlichen Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts gegen die mutmaßlich Geschleuste ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zurückweisung der Frau in die Schweiz. Der 30-Jährige, in den Niederlanden wohnhafte Mann, der bereits vor zwei Jahren wegen einer Einschleusung von Ausländern beanzeigt worden war, muss sich jetzt erneut wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg