Festnahme an der französischen Grenze

Bei einer Kontrolle an der französischen Grenze ging der Bundespolizei ein per Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz.
Neuenburg am Rhein (ots) - Da er vor Ort die offene Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro nicht begleichen konnte, musste er eine Haftstrafe antreten.
Am frühen Samstagmorgen (26.07.2025) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Neuenburg - Autobahn. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in Frankreich wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte ein deutsches Gericht eine Geldstrafe gegen den 22-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den ausstehenden Betrag nicht begleichen. Die Einsatzkräfte lieferten ihn zur Verbüßung der mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Am frühen Samstagmorgen (26.07.2025) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Neuenburg - Autobahn. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in Frankreich wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte ein deutsches Gericht eine Geldstrafe gegen den 22-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den ausstehenden Betrag nicht begleichen. Die Einsatzkräfte lieferten ihn zur Verbüßung der mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Quelle: Baden-Württemberg