Festnahme bei unerlaubter Einreise
Der Versuch eines 37-Jährigen ohne Dokumente nach Deutschland einzureisen endete in der Kontrolle der Bundespolizei.
Weil am Rhein (ots) - Aufgrund eines Haftbefehls wurde der Mann festgenommen.
Am Mittwochabend (22.10.25) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den algerischen Staatsangehörigen als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Der 37-Jährige konnte keine Ausweisdokumente zur Kontrolle vorlegen. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke mittels Fast-ID konnte die Identität des Mannes festgestellt werden. Zudem lagen ein Vollstreckungshaftbefehl sowie drei Aufenthaltsermittlungen gegen den Mann vor. Wegen Erschleichen von Leistungen war der 37-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Aufenthaltsermittlungen bestanden wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahl.
Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte wurde er vor Ort festgenommen. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Anschließend wurde der 27-Jährige zur Verbüßung der 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Am Mittwochabend (22.10.25) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den algerischen Staatsangehörigen als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Der 37-Jährige konnte keine Ausweisdokumente zur Kontrolle vorlegen. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke mittels Fast-ID konnte die Identität des Mannes festgestellt werden. Zudem lagen ein Vollstreckungshaftbefehl sowie drei Aufenthaltsermittlungen gegen den Mann vor. Wegen Erschleichen von Leistungen war der 37-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Aufenthaltsermittlungen bestanden wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahl.
Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte wurde er vor Ort festgenommen. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Anschließend wurde der 27-Jährige zur Verbüßung der 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: Baden-Württemberg