Festnahme wegen fünfmonatiger Freiheitsstrafe
Ein 42-jähriger wurde am Silvestertag durch die Bundespolizei festgenommen.
Weil am Rhein (ots) - Der Mann hatte seine Haftstrafe nicht angetreten. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Einsatzkräfte des Zoll kontrollierten den italienischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag (31.12.25) in einem Richtung Schweiz fahrenden Fernzug auf Höhe Weil am Rhein.
Bei der Überprüfung des 42-Jährigen stellten die Einsatzkräfte einen Haftbefehl fest und übergaben den Mann zuständigkeitshalber an die Bundespolizei. Der Mann war wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da die Bewährung widerrufen worden war, hätte der Mann die Freiheitsstrafe antreten müssen. Da er dies nicht getan hat wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der 42-Jährige wurde deshalb durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Einsatzkräfte des Zoll kontrollierten den italienischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag (31.12.25) in einem Richtung Schweiz fahrenden Fernzug auf Höhe Weil am Rhein.
Bei der Überprüfung des 42-Jährigen stellten die Einsatzkräfte einen Haftbefehl fest und übergaben den Mann zuständigkeitshalber an die Bundespolizei. Der Mann war wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da die Bewährung widerrufen worden war, hätte der Mann die Freiheitsstrafe antreten müssen. Da er dies nicht getan hat wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der 42-Jährige wurde deshalb durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg