Gesuchter Betrüger kann Geldstrafe nicht bezahlen und muss in Haft

Ein seit über vier Jahren mit Haftbefehl gesuchter Mann ist an der Schweizer Grenze gefasst worden.
Weil am Rhein (ots) - Da er die Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme.
Am Montagmittag (04.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den italienischen Staatsangehörigen in Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen den in Italien wohnhaften Mann bestand. Wegen Betruges, verurteilte ein Gericht den 34-Jährigen vor fünf Jahren zu einer Geldstrafe. Da der Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem bestanden drei Ersuchen von Staatsanwaltschaften den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem in weiteren Fällen Geldwäsche, Computerbetrug und Betrug vorgeworfen werden. Nun muss der Mann eine mehrwöchige Ersatzfreiheitstrafe verbüßen.
Am Montagmittag (04.08.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den italienischen Staatsangehörigen in Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen den in Italien wohnhaften Mann bestand. Wegen Betruges, verurteilte ein Gericht den 34-Jährigen vor fünf Jahren zu einer Geldstrafe. Da der Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem bestanden drei Ersuchen von Staatsanwaltschaften den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem in weiteren Fällen Geldwäsche, Computerbetrug und Betrug vorgeworfen werden. Nun muss der Mann eine mehrwöchige Ersatzfreiheitstrafe verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg