Gesuchter kann Geldstrafe nicht bezahlen

Bei einer Kontrolle an der Schweizer Grenze ging der Bundespolizei ein mit Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz.
Grenzach-Wyhlen (ots) - Da er vor Ort die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme.
Am Montag (01.09.2025) kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD), bestehend aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den niederländischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Grenzach. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Unterschlagung verhängte ein Gericht im Jahr 2019 eine Geldstrafe gegen den 46-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Justizbehörde Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den geforderten Betrag in Höhe von 2.800 Euro nicht bezahlen und muss nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Am Montag (01.09.2025) kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD), bestehend aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den niederländischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Grenzach. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Unterschlagung verhängte ein Gericht im Jahr 2019 eine Geldstrafe gegen den 46-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Justizbehörde Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den geforderten Betrag in Höhe von 2.800 Euro nicht bezahlen und muss nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg