Haftbefehl im grenzüberschreitenden Schienenersatzverkehr vollstreckt

Ein seit einem Monat mit Haftbefehl gesuchter 33-Jähriger konnte nun nach der Einreise aus der Schweiz gefasst werden.
Waldshut-Tiengen (ots) - Da er die Geldstrafe beglich, konnte er seine Reise fortsetzen.
Am Montagabend (11.08.2025) geriet der deutsche Staatsangehörige in einem Linienbus in Waldshut-Tiengen in die Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da der in der Schweiz wohnhafte Mann weder die Geldstrafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Der Mann konnte die geforderte Summe in Höhe von 3.000 Euro bezahlen und durfte im Anschluss das Bundespolizeirevier verlassen.
Am Montagabend (11.08.2025) geriet der deutsche Staatsangehörige in einem Linienbus in Waldshut-Tiengen in die Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da der in der Schweiz wohnhafte Mann weder die Geldstrafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Der Mann konnte die geforderte Summe in Höhe von 3.000 Euro bezahlen und durfte im Anschluss das Bundespolizeirevier verlassen.
Quelle: Baden-Württemberg