Haftstrafe durch Zahlung von 7.000 Euro abgewendet
Eine mit zwei Haftbefehlen gesuchte Frau, ging den Einsatzkräften kurz vor Heiligabend ins Netz.
Rheinheim (Küssaberg) (ots) - Da sie die Gerichtsschulden bezahlen konnte, durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Am Dienstagvormittag (23.12.2025) kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls, die deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Rheinheim (Küssaberg). Die Überprüfung ergab, dass sie zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Betrugs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, verurteilen Gerichte die 53-Jährige zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.000 Euro. Die Gesuchte zahlte weder die Strafen, noch trat sie die Ersatzfreiheitsstrafen an, weswegen die Justizbehörden Haftbefehle erließen. Die Frau konnte die geforderte Geldsumme aufbringen und ersparte sich somit eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Dienstagvormittag (23.12.2025) kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls, die deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Rheinheim (Küssaberg). Die Überprüfung ergab, dass sie zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Betrugs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, verurteilen Gerichte die 53-Jährige zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.000 Euro. Die Gesuchte zahlte weder die Strafen, noch trat sie die Ersatzfreiheitsstrafen an, weswegen die Justizbehörden Haftbefehle erließen. Die Frau konnte die geforderte Geldsumme aufbringen und ersparte sich somit eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg