Körperliche Auseinandersetzung endet in Haft
Nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personen am Freiburger Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei fest, dass gegen einen der Beteiligten ein Haftbefehl zu vollstrecken war.
Freiburg im Breisgau (ots) - Er sitzt nun mehrere Wochen in Haft.
Am Sonntagabend (21.12.2025) soll ein 26-Jähriger einen 32-Jährigen sowie eine 24-jährige deutsche Staatsangehörige mit Schlägen angegangen sein. Daraus soll sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Staatsangehörigen ergeben haben. Die informierte Bundespolizei stellte die Personen vor Ort fest. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den 32-Jährigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, verurteilte ein Gericht den Mann im Frühjahr dieses Jahres, zu einer Geldstrafe. Da dieser die Geldstrafe nicht bezahlte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließen die Behörden Haftbefehl. Der Mann konnte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt einlieferte. Zudem müssen sich beide Männer wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten.
Am Sonntagabend (21.12.2025) soll ein 26-Jähriger einen 32-Jährigen sowie eine 24-jährige deutsche Staatsangehörige mit Schlägen angegangen sein. Daraus soll sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Staatsangehörigen ergeben haben. Die informierte Bundespolizei stellte die Personen vor Ort fest. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den 32-Jährigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, verurteilte ein Gericht den Mann im Frühjahr dieses Jahres, zu einer Geldstrafe. Da dieser die Geldstrafe nicht bezahlte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließen die Behörden Haftbefehl. Der Mann konnte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt einlieferte. Zudem müssen sich beide Männer wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg