Mehrfach gesuchter Mann festgenommen

Ohne Ausweisdokumente versuchte ein 31-Jähriger nach Deutschland einzureisen.
Weil am Rhein (ots) - Zudem bestanden gegen den Mann vier Haftbefehle. Er wurde festgenommen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den algerischen Staatsangehörigen am Montagabend (29.09.25) bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen, als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn. Der 31-Jährige konnte dabei keine Ausweisdokumente für eine erlaubte Einreise nach Deutschland vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab zu dem vier Haftbefehle. Bei drei Haftbefehlen handelte es sich um Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Konsumcannabisgesetz, Diebstahl sowie versuchten Diebstahls. Bei dem vierten Haftbefehl handelte es sich um einen Vorführungshaftbefehl, da der 31-Jähriger unentschuldigt einer Hauptverhandlung wegen Diebstahls ferngeblieben war.
Der 31-Jährige wurde vor Ort durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgenommen. Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zu Verbüßung der insgesamt 137-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den algerischen Staatsangehörigen am Montagabend (29.09.25) bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen, als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn. Der 31-Jährige konnte dabei keine Ausweisdokumente für eine erlaubte Einreise nach Deutschland vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab zu dem vier Haftbefehle. Bei drei Haftbefehlen handelte es sich um Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Konsumcannabisgesetz, Diebstahl sowie versuchten Diebstahls. Bei dem vierten Haftbefehl handelte es sich um einen Vorführungshaftbefehl, da der 31-Jähriger unentschuldigt einer Hauptverhandlung wegen Diebstahls ferngeblieben war.
Der 31-Jährige wurde vor Ort durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgenommen. Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zu Verbüßung der insgesamt 137-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg