Zwei Männer leisten Widerstand bei Grenzkontrolle
Zwei Männer legten bei der Grenzkontrolle der Bundespolizei nicht zustehende Aufenthaltstitel vor.
Neuenburg (ots) - Im Rahmen der Folgemaßnahmen leisteten beide Personen Widerstand. Einer der Männer verletzte einen Beamten. Der zweite Mann versuchte eine Beamtin zu bespucken. Beide Personen wurde nach Frankreich zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten die beiden marokkanischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag (31.12.25) als Reisende in einem aus Spanien kommenden Fernbus am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn. Die 25 bzw. 47 Jahre alten Männer zeigten zur Kontrolle Fotos von spanische Aufenthaltstitel auf ihrem Mobiltelefon vor, welche jedoch auf andere Personen ausgestellt waren. In der Folge verhielten sich beide Männer verbal aggressiv gegenüber den Einsatzkräften. Gegen das Anlegen der Handschellen wehrte sich der 47-Jährige mit einem Kopfstoß gegen einen Beamten, wodurch dieser Nasenbluten erlitt. Der 25-Jährige beleidigte eine Beamtin auf sexualisierte Art und versuchte sie anzuspucken. Gegen beide Männer wurde Strafverfahren eingeleitet. Anschließend wurden sie nach Frankreich zurückgewiesen. Der durch den Kopfstoß verletzte Beamte musste seinen Dienst abbrechen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten die beiden marokkanischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag (31.12.25) als Reisende in einem aus Spanien kommenden Fernbus am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn. Die 25 bzw. 47 Jahre alten Männer zeigten zur Kontrolle Fotos von spanische Aufenthaltstitel auf ihrem Mobiltelefon vor, welche jedoch auf andere Personen ausgestellt waren. In der Folge verhielten sich beide Männer verbal aggressiv gegenüber den Einsatzkräften. Gegen das Anlegen der Handschellen wehrte sich der 47-Jährige mit einem Kopfstoß gegen einen Beamten, wodurch dieser Nasenbluten erlitt. Der 25-Jährige beleidigte eine Beamtin auf sexualisierte Art und versuchte sie anzuspucken. Gegen beide Männer wurde Strafverfahren eingeleitet. Anschließend wurden sie nach Frankreich zurückgewiesen. Der durch den Kopfstoß verletzte Beamte musste seinen Dienst abbrechen.
Quelle: Baden-Württemberg