Zwölffach Gesuchter muss in Untersuchungshaft
Die Bundespolizei fasst einen mit Haftbefehl gesuchten 37-Jährigen an der französischen Grenze.
Neuenburg am Rhein (ots) - Nun sitzt der Mann, dem mehrfacher Diebstahl in besonders schweren Fällen vorgeworfen wird, in Untersuchungshaft.
Am frühen Dienstagmorgen, dem 11. November 2025 geriet der 37-Jährige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Untersuchungshaftbefehl gegen den georgischen Staatsangehörigen bestand. Wegen des Vorwurfs, im vergangenen Jahr, mehrfach hochwertige Pedelecs entwendet zu haben, erließ ein Amtsgericht Haftbefehl. Zudem lagen elf Fahndungsersuchen von Staatsanwaltschaften vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem weitere Diebstahlsdelikte vorgeworfen werden. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Da der Georgier versuchte ohne Grenzübertrittspapiere einzureisen, sein Fahrzeug nicht versichert und er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurden Strafverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Am frühen Dienstagmorgen, dem 11. November 2025 geriet der 37-Jährige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Untersuchungshaftbefehl gegen den georgischen Staatsangehörigen bestand. Wegen des Vorwurfs, im vergangenen Jahr, mehrfach hochwertige Pedelecs entwendet zu haben, erließ ein Amtsgericht Haftbefehl. Zudem lagen elf Fahndungsersuchen von Staatsanwaltschaften vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem weitere Diebstahlsdelikte vorgeworfen werden. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Da der Georgier versuchte ohne Grenzübertrittspapiere einzureisen, sein Fahrzeug nicht versichert und er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurden Strafverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Baden-Württemberg