Verstöße beim Pizzalieferdienst/Verdacht der Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts

© Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Gastronomiegewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Gastronomiegewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
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Heilbronn (ots) - Nach einer routinemäßigen Prüfmaßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einem Pizzalieferdienst in einer Ludwigsburger Landkreiskommune müssen zwei Gastrohelfer mit ihrer Ausweisung rechnen.
"Beim Eintreffen in dem Gastronomiebetrieb und Befragung der arbeitenden Beschäftigten im Rahmen unserer Schwarzarbeitsprüfung wiesen sich zwei Personen mit einem griechischen Reisepass bzw. einer bulgarischen ID-Karte aus," so einer der Einsatzkräfte.
"Wegen erheblichen Manipulationsverdachts an den Ausweisdokumenten haben wir diese mit einem Dokumentenprüfkoffer kontrolliert."
Das Dokumentenprüfgerät bestätigte den offenkundigen Verdacht der Zöllner.
Im Laufe der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Männer 28- und 36-jährige indische Staatsangehörige sind und die anlässlich der Beschäftigtenbefragung vorgelegten Ausweise Totalfälschungen sind.
Der Vollzug der daher vom zuständigen Amtsgericht erlassenen Haft-befehle wurde durch erhobene Sicherheitsleistungen von jeweils 2.500,00 Euro ausgesetzt.
Die Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen illegalen Aufenthalts und unerlaubter Erwerbstätigkeit sowie der Urkundenfälschung dauern an.
Nach Abschluss der Verfahren durch die zuständige Ausländerbehörde müssen die beiden Männer mit ihrer Ausweisung aus dem Bundesgebiet rechnen.
"Beim Eintreffen in dem Gastronomiebetrieb und Befragung der arbeitenden Beschäftigten im Rahmen unserer Schwarzarbeitsprüfung wiesen sich zwei Personen mit einem griechischen Reisepass bzw. einer bulgarischen ID-Karte aus," so einer der Einsatzkräfte.
"Wegen erheblichen Manipulationsverdachts an den Ausweisdokumenten haben wir diese mit einem Dokumentenprüfkoffer kontrolliert."
Das Dokumentenprüfgerät bestätigte den offenkundigen Verdacht der Zöllner.
Im Laufe der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Männer 28- und 36-jährige indische Staatsangehörige sind und die anlässlich der Beschäftigtenbefragung vorgelegten Ausweise Totalfälschungen sind.
Der Vollzug der daher vom zuständigen Amtsgericht erlassenen Haft-befehle wurde durch erhobene Sicherheitsleistungen von jeweils 2.500,00 Euro ausgesetzt.
Die Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen illegalen Aufenthalts und unerlaubter Erwerbstätigkeit sowie der Urkundenfälschung dauern an.
Nach Abschluss der Verfahren durch die zuständige Ausländerbehörde müssen die beiden Männer mit ihrer Ausweisung aus dem Bundesgebiet rechnen.
Quelle: Baden-Württemberg