Zoll stoppt Lieferwagen und findet Waffe

© Unscheinbar anmutende Ladefläche des kontrollierten Lieferfahrzeugs
Quelle: Zoll
Unscheinbar anmutende Ladefläche des kontrollierten Lieferfahrzeugs
Quelle: Zoll
Auf der Autobahn 6 bei Bad Rappenau kontrollierten Einsatzkräfte des Heilbronner Zolls am frühen Abend des 28. Juli einen Transporter mit ausländischer Zulassung.
Heilbronn (ots) - Die Frage nach anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren oder Gegenständen verneinte der 48-jährige ausländische Lenker des Lieferwagens.
Da er den Grund seiner Fahrt aus Frankreich nach Rumänien weder mittels geeigneter Frachtpapiere noch durch eine Transportlizenz (Erlaubnis, die Betrieben den gewerblichen Güterkraftverkehr im In- und Ausland ermöglicht) schlüssig darlegen konnte, entschlossen sich die Kontrollbeamten zu einer Intensivkontrolle.
Im hintersten Eck der überwiegend mit gebrauchten Fahrzeugreifen bestückten Ladefläche fanden die Zöllner, in einem Reifenstapel versteckt, ein ungeladenes Einzellader-Gewehr mit Zielfernrohr und insgesamt 108 Schuss Kleinkalibermunition.
Da der Umgang mit einer derartigen Waffe nach deutschem Recht erlaubnispflichtig ist und der Mann nicht in Besitz einer solchen Erlaubnis war, stellten die Zöllner die Waffe samt Munition sicher.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Zusatzinformationen:
Offene Grenzen bedeuten nicht: Freie Fahrt für Zigarettenschmuggler, Drogenkuriere oder Waffenhändler.
Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren.
Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Er bietet Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen. Dabei ist er bestrebt, kriminelle Organisationsstrukturen aufzudecken und unschädlich zu machen.
Da er den Grund seiner Fahrt aus Frankreich nach Rumänien weder mittels geeigneter Frachtpapiere noch durch eine Transportlizenz (Erlaubnis, die Betrieben den gewerblichen Güterkraftverkehr im In- und Ausland ermöglicht) schlüssig darlegen konnte, entschlossen sich die Kontrollbeamten zu einer Intensivkontrolle.
Im hintersten Eck der überwiegend mit gebrauchten Fahrzeugreifen bestückten Ladefläche fanden die Zöllner, in einem Reifenstapel versteckt, ein ungeladenes Einzellader-Gewehr mit Zielfernrohr und insgesamt 108 Schuss Kleinkalibermunition.
Da der Umgang mit einer derartigen Waffe nach deutschem Recht erlaubnispflichtig ist und der Mann nicht in Besitz einer solchen Erlaubnis war, stellten die Zöllner die Waffe samt Munition sicher.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Zusatzinformationen:
Offene Grenzen bedeuten nicht: Freie Fahrt für Zigarettenschmuggler, Drogenkuriere oder Waffenhändler.
Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren.
Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Er bietet Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen. Dabei ist er bestrebt, kriminelle Organisationsstrukturen aufzudecken und unschädlich zu machen.
Quelle: Baden-Württemberg