Zoll prüft bundesweit auf dem Bau Kontrollen auf sechs Baustellen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach

© Foto: Hauptzollamt Lörrach
Foto: Hauptzollamt Lörrach
Von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus überprüften am 16. Juni rund 60 Zollbeamtinnen und -beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach eine Großbaustelle im Raum Offenburg, zwei Großbaustellen im Raum Freiburg und drei Baustellen im Landkreis Lörrach.
Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots) - Der Fokus der Zöllnerinnen und Zöllner richtete sich darauf, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. den notwendigen Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Dazu wurden insgesamt 159 auf den betreffenden Baustellen angetroffene Arbeitnehmer verschiedener Gewerke zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Im Ergebnis müssen in 20 Fällen wegen vermuteter Verstöße tiefergehende Überprüfungen durchgeführt werden:
Unter anderem, so die ersten Feststellungen, könnte in drei Fällen der Mindestlohn unterschritten sein. Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Im Weiteren ergaben die Befragungen in fünf Fällen Hinweise darauf, dass die Pflichtbeiträge an die Sozialkassen nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt werden. Zudem konnten auf der Ortenauer Großbaustellen zwei ausländische Arbeiter keine Arbeitsgenehmigung vorlegen, ebenso wenig zwei Arbeiter, welche auf der Baustelle im Raum Freiburg angetroffen wurden. Im Landkreis Lörrach sowie im Ortenaukreis ist darüber hinaus jeweils einem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachzugehen. Die beiden Arbeiter beziehen also mutmaßlich zu ihrem Lohn Sozialhilfe, welche ihnen dann aber nicht zustünde.
Dazu wurden insgesamt 159 auf den betreffenden Baustellen angetroffene Arbeitnehmer verschiedener Gewerke zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Im Ergebnis müssen in 20 Fällen wegen vermuteter Verstöße tiefergehende Überprüfungen durchgeführt werden:
Unter anderem, so die ersten Feststellungen, könnte in drei Fällen der Mindestlohn unterschritten sein. Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Im Weiteren ergaben die Befragungen in fünf Fällen Hinweise darauf, dass die Pflichtbeiträge an die Sozialkassen nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt werden. Zudem konnten auf der Ortenauer Großbaustellen zwei ausländische Arbeiter keine Arbeitsgenehmigung vorlegen, ebenso wenig zwei Arbeiter, welche auf der Baustelle im Raum Freiburg angetroffen wurden. Im Landkreis Lörrach sowie im Ortenaukreis ist darüber hinaus jeweils einem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachzugehen. Die beiden Arbeiter beziehen also mutmaßlich zu ihrem Lohn Sozialhilfe, welche ihnen dann aber nicht zustünde.
Quelle: Baden-Württemberg